DATENSCHUTZ und SICHERHEITSTECHNIK
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue europaweite Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Die moderne Sicherheitstechnik ist eng mit den neuen Datenschutzbestimmungen verknüpft. Dies beginnt schon bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen, welche Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten haben. Dies betrifft u.a. die
• Zutrittskontrolle: Kein unbefugter Zutritt (Gebäude/Räume)
• Zugangskontrolle: Keine unbefugte Nutzung (Passwort/Firewall)
• Zugriffskontrolle: Zugriff berechtigte Inhalte (Berechtigungskonzept)
• Weitergabekontrolle: Keine unbegfugte Kopie, Veränderung, Löschung bei elektr. Weitergabe
• Eingabekontrolle: Nachträgliche Prüfung Eingabe (Protokollierung)
• Auftragskontrolle: Weisungsgebundene Auftragverarbeitung (Vor Ort Kontrolle, AV Vertrag)
• Trennungsgebot: Daten, die unterschiedlichen Zwecken dienen, sind getrennt zu verarbeiten
• Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige Zerstörung (z.B. Brandschutz, Virenschutz)
Der Fachverband interkey kooperiert mit dem Europäischen Dachverband ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Europäischen Schloss- und Beschlagindustrie). Dieser hat Richtlinien für den sicheren Umgang mit Daten, die sich auf Schließanlagensysteme beziehen, erarbeitet. Entsprechende Anforderungen der EU-DSGVO sind darin bereits berücksichtigt.
Videoüberwachung wird immer populärer. Dafür gelten strenge Bestimmungen. Falls z.B. jemand Kameras ohne Grund in öffentliche Flächen schauen lässt, oder Mitarbeiter ohne Zustimmung bei der Arbeit gefilmt werden, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben. Der Betreiber der Videoüberwachung sollte daher eine Risikoanalyse gemacht haben und gemeinsam mit dem Errichter die „Betriebsanforderung“ nach DIN 62676-4 für die Videoüberwachung als Begründung für die Maßnahme formulieren. Insbesondere die Notwendigkeit der Überwachung, Speicherdauer und Verwendung der Daten wird dort dokumentiert. Aus diesen Informationen kann der oder die Datenschutzbeauftragte die notwendigen Dokumentationen erstellen. Auf jeden Fall sollten die Hinweisschilder „Achtung Videoüberwachung“ mit den Kontaktdaten der verantwortlichen Person gut sichtbar angebracht sein.
Ihre persönlichen Dokumente und Wertgegenstände sollten Sie ebenfalls gut schützen. Neben den Einbruchschutzmaßnahmen empfehlen wir Ihnen daher zusätzlich einen Tresor, welche neben gutem Einbruchschutz auch noch einen wirksamen Feuerschutz aufweisen sollte. So bleibt alles sicher im Wertschutzschrank verwahrt!
Datenschutz und Diskretion sind den interkey Mitgliedern schon immer ein wichtiges Anliegen. Daher hat unser Fachverband in Bezug auf den Datenschutz ein neues Siegel entwickelt. Interkey Sicherheitsfachgeschäfte garantieren Ihnen damit den sorgsamen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und helfen Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutzbestimmungen, falls Sie Unternehmer sind.
DATENSCHUTZ UND SICHERHEITSTECHNIK SIND VERTRAUENSSACHE!
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