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Interkey, der Fachverband Europäischer Sicherheits- und Schlüsselfachgeschäfte e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von seriösen und qualifizierten Sicherheitsfachgeschäften in einem unabhängigen Berufsverband, welcher die gemeinsamen Interessen frei und neutral vertritt. Seit 1964 steht der Fachverband für Erfahrung, Kompetenz, Vertrauen, Qualität und Innovation in der Branche der Sicherheitstechnik. Der Verein hat ca. 280 Mitglieder und Fördermitglieder aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor. Interkey ist Gründungsmitglied des europäischen Dachverbandes ELF, der European Locksmith Federation und verfügt über ein weltweites Netzwerk. Der Fachverband mit Sitz in Soest bietet den Mitgliedern über seine interkey trading & service GmbH zahlreiche Leistungen an.
Pressemitteilung Interkey Endkundenwerbung zum Tag des Einbruchschutzes15.10.2020
Interkey hat zum Tag des Einbruchschutzes (25.10.2020) eine bundesweite Postwurf-Spezialsendung gestartet, welche an über 165.000 Haushalte gesendet wurde. Die Aktion wird zusätzlich in den Städten der teilnehmenden Mitglieder in den sozialen Medien beworben und von den Fördermitgliedern ABUS, BURG-WÄCHTER, DOM, EVVA, WILKA und WINKHAUS unterstützt.
ADAC wird neues Fördermitglied bei interkey05.10.2020
Den Fahrzeugschlüssel im eigenen Auto eingesperrt? In diesem Fall haben die „Gelben Engel“ des ADAC schon vielen Menschen in den vergangenen Jahren aus der Klemme geholfen. Seit 2019 öffnet der Mobilitätsclub auch Wohnungstüren – in einem Pilotprojekt zunächst in München, später zusätzlich in Berlin/Potsdam und Hamburg. Nun ist der ADAC Fördermitglied bei Interkey geworden und startet seinen Schlüsselnotdienst in weiteren Städten. Ab Anfang Oktober ist der ADAC Schlüsselnotdienst mit Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Stuttgart in vier weiteren Metropolen verfügbar. In allen neuen Städten sind Interkey-Mitglieder als Koordinatoren für den ADAC im Einsatz. „Dass uns Interkey-Mitglieder vor Ort beratend zur Seite stehen, hat sich bislang in allen unseren Märkten bewährt. Sie kennen die jeweiligen Besonderheiten vor Ort und verfügen über jahrelange Expertise in ihrer Stadt“, sagt Martina Schaller, Produktmanagerin Schlüsselnotdienst beim ADAC. „Mit diesen seriösen, ortsansässigen...
Den Fahrzeugschlüssel im eigenen Auto eingesperrt? In diesem Fall haben die „Gelben Engel“ des ADAC schon vielen Menschen in den vergangenen Jahren aus der Klemme geholfen. Seit 2019 öffnet der Mobilitätsclub auch Wohnungstüren – in einem Pilotprojekt zunächst in München, später zusätzlich in Berlin/Potsdam und Hamburg. Nun ist der ADAC Fördermitglied bei Interkey geworden und startet seinen Schlüsselnotdienst in weiteren Städten. Ab Anfang Oktober ist der ADAC Schlüsselnotdienst mit Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Stuttgart in vier weiteren Metropolen verfügbar. In allen neuen Städten sind Interkey-Mitglieder als Koordinatoren für den ADAC im Einsatz. „Dass uns Interkey-Mitglieder vor Ort beratend zur Seite stehen, hat sich bislang in allen unseren Märkten bewährt. Sie kennen die jeweiligen Besonderheiten vor Ort und verfügen über jahrelange Expertise in ihrer Stadt“, sagt Martina Schaller, Produktmanagerin Schlüsselnotdienst beim ADAC. „Mit diesen seriösen, ortsansässigen Schlüsseldiensten arbeiten wir auch im Tagesgeschäft zusammen.“ Neben den Partnern aus dem Interkey-Netzwerk kommen im Schlüsselnotdienst des ADAC speziell geschulte Straßenwachtfahrer zum Einsatz. In allen Städten setzt der Mobilitätsclub auf ein unkompliziertes Preissystem mit transparenten Leistungen und fairen Preisen. Standard-Öffnungen kosten werktags von 6.00 bis 20.00 Uhr 95 Euro, abends und nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen 169 Euro. Für zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise den Einbau eines neuen Zylinders, gelten ebenfalls faire Festpreise. Der ADAC ist für Interkey auch Partner in der „Initiative Fairer Schlüssel-Notdienst“. Denis Masur, Geschäftsführer Interkey: „Wir wollen im Sinne des Verbraucherschutzes ein flächendeckendes Service-Netz für faire Schlossöffnungen schaffen. Der ADAC passt als starke Marke mit einem hohen Bekanntheitsgrad bestens zu unserer Initiative und ist auch mit seiner Infrastruktur ein idealer Partner.“
Weitere Informationen zum ADAC Schlüsselnotdienst sind unter folgendem Link abrufbar: www.adac.de/schluesselnotdienst
BGH-Urteil: Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage Nach jahrelanger Recherche in Bezug auf die Abzocke bei Schloßöffnungen in über 1.000 Fällen, kam es 2018 vor dem Land- gericht in Kleve zu einem Prozess, in welchem die beiden Angeklagten u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhin- terziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt zu sechseinhalb und drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt wurden. Der Prozess ging anschließend beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Revision. Nun ist das BGH-Urteil (AZ 2 StR 100/20) zum Schlüsseldienstprozess in Kleve veröffentlicht worden. Demnach wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Revision entsprochen und der Hauptanklagepunkt des „gewerbsmäßigen Bandenbetrugs“ um die Tateinheit des Wuchers erweitert. Dabei stellt der BGH klar: „Bereits das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage im Sinne dieser Vorschrift (Straftatbestands des Wuchers nach § 291...
BGH-Urteil: Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage
Nach jahrelanger Recherche in Bezug auf die Abzocke bei Schloßöffnungen in über 1.000 Fällen, kam es 2018 vor dem Land- gericht in Kleve zu einem Prozess, in welchem die beiden Angeklagten u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhin- terziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt zu sechseinhalb und drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt wurden. Der Prozess ging anschließend beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Revision. Nun ist das BGH-Urteil (AZ 2 StR 100/20) zum Schlüsseldienstprozess in Kleve veröffentlicht worden. Demnach wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Revision entsprochen und der Hauptanklagepunkt des „gewerbsmäßigen Bandenbetrugs“ um die Tateinheit des Wuchers erweitert. Dabei stellt der BGH klar: „Bereits das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage im Sinne dieser Vorschrift (Straftatbestands des Wuchers nach § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB), ohne dass weitere besonders bedrängen- de Umstände hinzutreten müssten.“ Dieses Grundsatzurteil dürfte für zukünftige Rechtssprechungen in der Branche erhebliche Auswirkungen haben, zumal die Gerichte den Tatbestand des Wuchers bisher nicht durchgehen ließen, da die Schlossöffnungen in den meisten Fällen nicht als Befreiung aus einer Zwangslage angesehen wurden. Dies wurde nun vom BGH mit ausführlicher Erläuterung verworfen. In dem ähnlichen gerade abgeschlossenen Osnabrücker Schlüsseldienstprozess wurden 178 Fälle zur Anklage gebracht und die Angeklagten mit Freiheitsstrafen von 3 bis 4 Jahren verurteilt. Auch hier wurde bereits der Tatbestand des Wuchers mit Hinblick auf das zu erwartende BGH-Urteil diskutiert. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Prozess diesbezüglich in Revision geht. In der Vergangenheit wurden meistens Prozesse gegen kleinere Subunternehmer geführt, wobei der große Schlüsseldienstprozess deutlich machte, dass es sich in vielen Fällen um Scheinselbständige gehandelt hat und es daher wichtig ist, den eigentlichen Drahtziehern das Handwerk zu legen. Der Fachverband interkey setzt sich seit über 50 Jahren für fairen Wettbewerb ein. Einige Callcenter, welche bundesweit im Be- reich der Schlossöffnungen massenhaft Verbraucher abzocken, werfen leider ein schlechtes Licht auf die Branche. Die Sicherheitstechnik benötigt daher dringend eine Regulierung in Form eines geschützten Berufsbildes. Weitere Infos unter: https://www.interkey.de/news/initiative-fairer-schluessel-notdienst/10
Nach über sieben erfolgreichen Jahren verabschiedet sich der Fachverband Interkey in Lippstadt und wird zum 01.06.2020 nach Soest umziehen. In der benachbarten Kreisstadt konnten bestens geeignete, barrierefreie und zentral gelegene Räume angemietet werden. Die neuen Büros sind fußläufig vom Bahnhof, aber auch gut von der Autobahn aus erreichbar. Es stehen ausreichend Parkplätze vor der Tür oder in der näheren Umgebung zur Verfügung. In den modernen hellen Räumen wird durch einen eigenen Schulungsraum auch das Konzept der Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Treffen wie z.B. von ERFA-Gruppen oder Vorstandssitzungen weiterhin erhalten bleiben. Wenn es die allgemeine Situation wieder zulässt, wird Interkey zu einem Tag der offenen Tür einladen. Die neue Adresse lautet: Auf der Borg 2 b, 59494 Soest. Weitere Infos unter: www.interkey.de