Stromsteuersenkung für Metallhandwerksbetriebe
Das Stromsteuergesetz (§ 9b StromStG) sieht für bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Entlastung von der Stromsteuer vor.
Das Stromsteuergesetz (§ 9b StromStG) sieht für bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Entlastung von der Stromsteuer vor.