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Vertraulicher Unternehmerbrief September 2022

gute Mitarbeiter sind Goldwert. Das wissen wir alle, besonders jetzt, wo der Markt an Fachkräften so gutwie leergefegt ist.

Was aber würde passieren,wenn Sie in Zukunft auf Ihre besten Mitarbeiter verzichten müssten?
Können Sie auch morgennoch auf Ihre top Mitarbeiter zählen?
Gute Mitarbeiter waren noch nie so begehrt wie heute. Dementsprechend wächstauch die Gefahr, dass sich gute und langjährige Mitarbeiter umorientieren, wennsie sich in ihrem aktuellen Job nicht mehr wohl oder wertgeschätzt fühlen. KeinUnternehmer sollte diese Tatsache für sich ausblenden. Vielmehr gilt es,Abwanderungsgedanken vorzubeugen.
Mitarbeiterinterviews können hierfür ein wichtiger Baustein sein. Wie und warum Mitarbeiterinterviews einwichtiges Instrument sind, um Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden, erfahrenSie in unserem Fachartikel und darüber hinaus auch in einempersönlichen Gespräch mit den IBF-Experten.

Nutzung von Google Fonts -Abmahnungswelle rollt
Aktuell werden Websitebetreiber reihenweise abgemahnt, weil Websites eine odermehrere Schriftarten von Google Fonts ohne Zustimmung des Nutzersvon einem US-Server laden. Prüfen Sie einfach und kostenlos, ob auch IhreWebsite betroffen ist und erfahren Sie, was Sie im Falle eines Fallestun können.

Corona-Arbeitsschutzverordnungtritt ab 1. Oktober wieder in Kraft
Lesen Sie, was sich ändert und welche Regelungen bestehen bleiben.

Pflicht zur Zeiterfassunggilt bereits jetzt!
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2022 eine bedeutsame,nahezu bahnbrechende Entscheidung gefällt. Arbeitgeber müssen sich auf diese"neue" Rechtslage einstellen. Unerfreulich ist die Entscheidungvor allem für Arbeitgeber, die bislang eine Vertrauensarbeitszeit praktizieren.

Wir wünschen Ihnen eine spannende aufschlussreiche Lektüre.
Nehmen Sie sich trotz aller Turbulenzen Zeit, Ihre Mitarbeiter spüren zulassen, dass Sie sie als Mensch und Arbeitskraft schätzen.

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


IBF - Institut für BetriebsführungAG - Andreas Dufner - Bahnhofplatz 13 - CH-4410 Liestal
Tel. (0)800 225 01 10 - Fax (0)800 225 18 84 - E-Mail: ibf@ibf.ch - www.ibf.ch

Vertraulicher Unternehmerbrief Oktober 2022

in letzter Zeit möchtenzahlreiche Arbeitgeber von uns wissen, welche steuerfreien Zuwendungen sieihren Mitarbeitenden zukommen lassen dürfen. Uns ist dabei aufgefallen: Die Inflationsausgleichsprämiehaben viele Arbeitgeber noch nicht "auf dem Schirm". Dabei können siebis zu 3.000 EUR"zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" an ihreMitarbeitenden zahlen. Beider Inflationsprämie werden weder Steuern noch Abgaben für dieSozialversicherung abgezogen. Eine Auszahlung in Teilbeträgenist möglich.

Auch die Frage, ob Mitarbeitende trotz Krankschreibungarbeiten dürfen, wird in letzter Zeit häufig gestellt. Inunserem Fachartikel klären wir ausführlich über folgende Punkte auf:
- das schreibt der Gesetzgeber vor
- Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber

- Das für und Wider vonGesundschreibungen

- Die Pflichten von Beschäftigten
- Versicherungsschutz (Kranken- und Unfallversicherung)
Sehr gerne beantworten wir auch Ihre individuellen Fragen.

Aus aktuellem Anlass informieren wirauch über die Folgen derZeitumstellung für Arbeitszeit und Vergütung - insbesondere beiSchichtarbeit.

Maskenpflicht im Verbandskasten: Ab1. Februar 2023 endet die Übergangsfrist. Wer bis dahin keine zwei medizinische Masken imVerbandskasten hinterlegt hat, dem droht ein Bußgeld. OP-Masken sindausreichend (Typ I nach DIN EN 14683).

Kommen Sie bei Fragen zu diesen oder anderen Themen gerne auf uns zu.
Wir wünschen Ihnen in jeglicher Hinsicht einen goldenen Herbst!

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


IBF - Institut für BetriebsführungAG - Andreas Dufner - Bahnhofplatz 13 - CH-4410 Liestal
Tel. (0)800 225 01 10 - Fax (0)800 225 18 84 - E-Mail: ibf@ibf.ch - www.ibf.ch

Vertraulicher Unternehmerbrief November 2022

zum 01.01.2023 stehen wichtige Änderungen im Betreuungsrechtan. So werden die Rechte von betreuungsbedürftigen Personen gestärkt und auchein Ehegattenvertretungsrecht eingeführt. Im angefügten Artikel finden Siewichtige Informationen und Tipps für die Praxis.

Der Artikel "Postmortale Vollmacht (=Vollmachtüber den Tod hinaus) und Testamentsvollstreckung" führtdazu ergänzend vor Augen, dass postmortale Vollmachten nicht in Konkurrenz zuanderen erbrechtlichen Instrumenten wie z. B. dem Testament mitTestamentsvollstreckung stehen sollten. Dies gilt es aus vielerlei Gründenzu vermeiden.

Wartezeitkündigung einesImpfverweigerers
Das LAG Rheinland-Pfalz geht im angefügten Urteil der Frage nach, ob diegegenüber einer Klägerin ausgesprochene Wartezeitkündigung wirksam ist. Bei derKlägerin handelt es sich um eine Mitarbeiterin eines Krankenhauses, die für diePatientenversorgung eingesetzt wird. Die Bewertung des LAG ist auch fürArbeitgeber interessant, die in irgendeiner Form Personal inKrankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen einsetzen.

Passend zum Jahresende finden Sie im Anhang unseren traditionellen Arbeitskalender sowiedie Fehlzeitenübersicht2023.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und hoffentlich auch etwas Ruhe, umvielleicht neue Ziele anzusteuern und sich den wirklich wichtigen Dingen zuwidmen.

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


IBF - Institut für BetriebsführungAG - Andreas Dufner - Bahnhofplatz 13 - CH-4410 Liestal
Tel. (0)800 225 01 10 - Fax (0)800 225 18 84 - E-Mail: ibf@ibf.ch - www.ibf.ch

Vertraulicher Unternehmerbrief Januar 2023

geht es Ihnen auch so? DerJahreswechsel wird gerne zum Anlass genommen, "klar Schiff zumachen", um gut sortiert ins neue Jahr zu starten.

Die Übersicht "Aufbewahrungsfristen- diese Unterlagen können Sie ab 01.01.2023 vernichten"hilft beim fristgerechten Aussortieren von Geschäftsunterlagen. Sollten trotzdetaillierter Aufstellung Unklarheiten beim Aussortieren bestehen, beantwortendie IBF-Fachberater gerne individuelle Fragen.

Voraussichtliche Rechengrößen derSozialversicherung 2023
Eine Aufstellung der wichtigsten Rechenwerte in der Sozialversicherung findenSie im Anhang.

Düsseldorfer Tabelle - zum01.01.2023 steigt der Kindesunterhalt
Das Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, muss mindestens 437 EURKindesunterhalt im Monat zahlen, wenn das Kind unter 6 Jahre alt ist. Fürältere Kinder mehr. Hinweise zur Berechnung des Kindesunterhalts sowie eineÜbersicht der sich ergebenden Zahlbeträge - in Abhängigkeit vonEinkommensgruppe und Alter des Kindes - finden Sie im angefügten Artikel.

ElektronischeArbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Das bisherige Parallelverfahren endete am 31.12.2022. Nun werdenArbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Mitarbeitende, die in der gesetzl.Krankenversicherung versichert sind, nur noch in elektronischer Formausgestellt. Lesen Sie jetzt, was dies in der Praxis bedeutet und welcheBescheinigungen nicht über das eAU-Verfahren abbildbar sind.

Sie haben Fragen zu diesen oder anderen Themen? Die IBF-Experten stehenIhnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Auf dass Sie Ihre unternehmerischenund persönlichen Vorsätze und Ziele in 2023 erreichen.

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


IBF - Institut für BetriebsführungAG - Andreas Dufner - Bahnhofplatz 13 - CH-4410 Liestal
Tel. (0)800 225 01 10 - Fax (0)800 225 18 84 - E-Mail: ibf@ibf.ch - www.ibf.ch

Zentrale und Sitz der Gesellschaft: Liestal/Schweiz
Mitglied des Verwaltungsrates:Lars Bodo Felder
Geschäftsführer: Andreas Dufner
Handelsregister des Kantons Basel-Land: CHE-170.736.806 HR

Vertraulicher Unternehmerbrief Februar 2023

in unserer September-Ausgabe 2022 haben wir über die Abmahnwelle betreffendGoogle Fontsberichtet. Zahlreiche IBF-Kunden sind damals betroffen gewesen. Jetzt gibt es eine richtig gute Nachricht, besonders für diejenigen, die von Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin wegen einer Rechtsverletzung zum Nachteil von Martin Ismail angeschrieben worden sind. Eine solche Verletzung wurde verneint.Gegen den Anwalt wird nun wegen Betruges ermittelt.

https://www.maxgreger.de/razzia-bei-ra-kilian-lenard-martin-ismail-wegen-google-fonts-abm ahnungen/

Günstige Zinsen trotz steigender Kapitalmarktzinsen
Finanzierungsberater Andreas vom Bey gibt Tipps, wie Sie sich trotzt aktueller Zinserhöhungen günstige Zinsen für die Zukunft sichern und Zinsrisiken ausschließen können.

Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelungen
Die Bundesregierung hat die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld bis 30.06.2023 verlängert. Lesen Sie, was das in der Praxis bedeutet.

Gewährung der Inflationsprämie

Bezüglich der Handhabung haben sich jetzt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt, die wir Ihnen in unserem neuen Artikel vorstellen.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld
Die Regelungen beim Kinderkrankengeld sind per Gesetz verlängert worden.
Welche Ansprüche stehen pro Elternteil zu? Wie ist der Anspruch für Alleinerziehende geregelt? Gibt es eine Begrenzung bei mehreren Kindern? Wir haben alle Antworten auf den Punkt gebracht.

Arbeitszeiterfassung – Begründung des BGA-Urteils vom 13.09.2022 liegt nun vor
Lesen Sie, was jetzt gilt und was sich ändert.

Welches Thema brennt Ihnen unter den Nägeln?
Gerne behandeln wir Ihr Wunschthema im Rahmen des Vertraulichen Unternehmerbriefes oder in einem individuellen Beratungsgespräch.

Wissen beginnt mit Neugierde. Bleiben Sie auch in Zukunft neugierig und gut informiert!


Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


Das Wunderbare an wertvollen Informationen ist, dass jeder sie will und man sie wie Grippe weitergeben kann, ohne selbst auf etwas zu verzichten. „Stecken Sie also gerne Geschäftspartner oder Freunde an“, indem Sie den Newsletter oder Auszüge daraus an Geschäftspartner, Freunde oder Bekannte weiterleiten, die wir - Interesse und Zustimmung vorausgesetzt - gerne in den VU-Verteiler aufnehmen.


IBF - Institut für Betriebsführung AG - Andreas Dufner - Bahnhofplatz 13 - CH-4410 Liestal
Tel. (0)800 225 01 10 - Fax (0)800 225 18 84 - E-Mail:ibf@ibf.ch-www.ibf.ch

Zentrale und Sitz der Gesellschaft: Liestal/Schweiz
Mitglied des Verwaltungsrates:Lars Bodo Felder
Geschäftsführer: Andreas Dufner
Handelsregister des Kantons Basel-Land: CHE-170.736.806 HR

Vertraulicher Unternehmerbrief März 2023

shoppen Sie auch hin und wiederonline? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel "Fake-Shops - Vorsicht Abzocke!".Darin finden Sie u. a. Links zu aktuellen Fake-Shop-Listen wie die vonWatchlist Internet, Trusted Shops und Verbraucherzentralen, die fragwürdige,unseriöse Online-Shops auflisten. Mit dem Online-Tool Fake-Shop-Finder könnenSie die Echtheit eines Shops vor der Bestellung überprüfen.

Entdecken Sie außerdem:Abmahnungen und Urlaubsbescheinigungenbei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Mit unserer "Checkliste Abmahnung" prüfen Sie, ob einearbeitsrechtliche Abmahnung alle notwendigen Aspekte berücksichtigt und Ihregewählten Formulierungen korrekt sind. Ein Muster für eine Urlaubsbescheinigungbei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis samt Erläuterungen haben wir ebenfallsfür Sie vorbereitet.

Erfahren Sie mehr über die Meldepflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit und Unfall.
Informieren Sie sich beispielsweise über die Besonderheit bei einerErkrankung im Ausland.

VerbraucherpreisindexIm Februar 2023 erfolgte die Umstellung vom Basisjahr 2015 auf dasBasisjahr 2020. Beachten Sie hierzu unseren Praxistipp.

Alle Infos finden Sie im Anhang.

Wirwünschen Ihnen eine fesselnde Lektüre und stehen Ihnen als zuverlässigeWegweiser jederzeit für individuelle Fragen zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


IBF - Institut für BetriebsführungAG - Andreas Dufner - Spinnlerstrasse 2 - CH-4410 Liestal
Tel. (0)800 225 01 10 - Fax (0)800 225 18 84 - E-Mail: ibf@ibf.ch - www.ibf.ch

Vertraulicher Unternehmerbrief Mai 2023

bekanntlich steckt derTeufel im Detail. So auch bei der Inflationsausgleichsprämie.Knifflige Fragen stellen sich erst im Arbeitsalltag, so. z. B., wenn einEhepartner als Minijobber im eigenen Betrieb angestellt ist und man diesem diesteuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 EUR zuwenden möchte,anderen Mitarbeitern aber nicht. Ist das überhaupt zulässig? Auch mit derRechtssicherheit ist das so eine Sache - man möchte keine Fehler machenund vielleicht Jahre später doch noch Lohnsteuer ans Finanzamt abführen müssen -wie lässt sich das vermeiden? Antwortenauf diese und weitere spannende Fragen finden Sie im angefügtenArtikel.

Kein Geld für Handwerker ohneWiderrufsbelehrung - Verbraucherschutz geht vor
Bei "Haustürgeschäften" -z. B. bei Absprachen, die in der Wohnung eines Kunden stattgefunden haben -müssen Dienstleister Verbraucher darüber aufklären, einen Auftrag widerrufen zukönnen. Andernfalls können sich die Kunden auch nach Abschluss derArbeiten weigern, zu bezahlen. Gemäß dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sindsie in einem solchen Fall "von jeder Zahlungspflicht befreit". Dasgilt auch für den Fall, wenn der Dienstleister seine Arbeiten schon vor demWiderruf vollständig erledigt hat. Im dem EuGH vorliegenden Fall hatte einHauseigentümer im Rahmen der Sanierung seines Hauses einen Handwerksbetriebaußerhalb der Geschäftsräume mündlich damit beauftragt, die Elektroinstallationzu erneuern. Als hinterher die Rechnung kam, bezahlte der Eigentümer nicht.Stattdessen widerrief er den Vertrag. Der Handwerksbetrieb habe ihn nicht übersein Widerrufsrecht informiert. Der EuGH gab dem Hauseigentümer Recht.

Sonderzahlungen -Freiwilligkeit und Schriftformklausel
Bei der Auszahlung von Sonderleistungen, auf die kein vertraglicher Anspruchbesteht, sollten Arbeitgeber besondere Sorgfalt walten lassen, andernfallslaufen sie ggf. Gefahr, dass aus freiwilligen Sonderleistungen aufgrundbetrieblicher Übung Ansprüche für den Mitarbeiter begründet werden. Äußerstkritisch ist z. B. die folgende Formulierung, die in zahlreichenArbeitsverträgen verwendet wird: "Die Zahlung von Sonderzuwendungen liegtim freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch für dieZukunft, auch wenn die Zahlung mehrfach und ohne ausdrücklichen Vorbehalt derFreiwilligkeit erfolgt." Lesen Sie, was zu tun ist, wenn inArbeitsverträgen eine derartige Klausel verwendet wird.

BleibenSie gut informiert und zögern Sie nicht, sich mit den IBF-Beraternauszutauschen, um individuelle Fragen zu klären.

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


IBF - Institut für BetriebsführungAG - Andreas Dufner - Spinnlerstrasse 2 - CH-4410 Liestal
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Vertraulicher Unternehmerbrief April 2023

der Begriff Arbeitsentgelt ist unsallen geläufig. Er vereint die unterschiedlichsten Arten von Bezügen. Manchesind lohnsteuerpflichtig, andere nicht. Einige sind von der Sozialversicherungbefreit, für andere müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Beieinigen Entgeltarten kommt es gar auf Details an, beispielsweise bei einemDienstrad. Es kann lohnsteuer-und sozialversicherungsfrei sei. Es können aber auch Lohnsteuerund Sozialversicherungsbeiträge anfallen. In bestimmten Fällen muss dasDienstrad pauschal mit 25 % versteuert werden. Der Unterschied liegt wie so oftim Detail. Einen klaren Überblick, welche Arbeitgeberleistungen lohnsteuer- undsozialversicherungspflichtig sind bzw. davon befreit sind, gibt die angefügteTabelle "Entgeltartenvon A - Z".

Recht auf UnerreichbarkeitMüssen wir immer und überall erreichbar sein, unsere Mails,WhatsApp-Nachrichten usw. checken? Oder gibt es auch ein Recht aufUnerreichbarkeit? Ein aktuelles Urteil des LandesarbeitsgerichtsSchleswig-Holstein schafft Klarheit. Im beschriebenen Fall geht es um einekurzfristige Dienstplanänderung. Der Arbeitgeber konnte seinen Mitarbeiterwährend seines freien Tages telefonisch nicht erreichen und schickte ihmdaraufhin per SMS eine Info, dass sich der Dienstplan für den nächsten Taggeändert hätte. Interessant, wie das LAG Schleswig-Holstein über diesen Fall entschiedenhat!

Neugründung einer GmbH
Bei Neugründung einer GmbH ist im Gesellschaftsvertrag der Gründungsaufwand

alsGesamtbetrag offenzulegen. Was ferner zu berücksichtigen ist, haben wir imangefügten Artikel für Sie zusammengefasst.

Welche Projekte möchten oder müssen Sie in nächster Zeit anpacken? Was es auchimmer sein mag: Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und ein glückliches Händchen.Wie sagte schon Vincent van Gogh: "Wandlung ist notwendig wie dieErneuerung der Blätter im Frühling".

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


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Vertraulicher Unternehmerbrief Juni 2023


der kürzlich versandte VU-Artikel"Kein Geld für Handwerker ohne Widerruf" hat ein großesEcho ausgelöst. Viele Mails haben uns dazu erreicht -auch verschiedene Fragen - insbesondere zur Handhabung in der Praxis.


Damit Sie nicht Gefahr laufen, auf offenen Rechnungen sitzen zu bleiben, habenwir Ihnen in der angefügten Sonderinformation Tipps für die Praxiszusammengestellt sowie Musterwiderrufsbelehrungen in der seit dem 28.05.2022geltenden Fassung angefügt. Wir empfehlen Ihnen, vor Verwendung der angefügten Mustermit Ihren IBF-Beratern Kontakt aufzunehmen, da es einige Sonderfälle gibt, dieeine Widerrufsbelehrung entbehrlich machen.

Es sind nicht wenige Betriebe, die aufgrund einer fehlendenWiderrufsbelehrung auf ihren Kosten sitzen bleiben oder gar in ihrer Existenzbedroht sind.

Auch wenn Handwerker "Mangelware" sind und die Kunden in der Regeleinfach nur froh darüber sind, wenn ein Handwerker ins Haus kommt, gibt es auchKunden, welche die rechtliche Situation ausnutzen, um beispielsweise Renovierungen"kostenfrei" vornehmen zu lassen. Seien Sie also auf der Hut!

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


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Vertraulicher Unternehmerbrief Juli 2023

ob Unternehmer, Immobilienbesitzer oder Privatperson... ständig werden wir mit neuen Gesetzen und Vorschriften konfrontiert. 115 Gesetze hat der Bundestag allein im vergangenen Jahr verabschiedet. Und wie wir alle wissen: auf die Feinheiten kommt es an. Das stellt auch die Themenauswahl in diesem VU unter Beweis.

Stellplatzvermietung - Vorsicht FalleDie Vermietung von Garagen und Stellplätzen erfolgt oft in Verbindung mit Wohn- oder Geschäftsräumen, aber auch für sich allein. Um unnötige Streitigkeiten der Vertragsparteien zu vermeiden, sind klare Absprachen zu treffen und zu dokumentieren. Maßgeblich ist häufig die Unterscheidung, ob es sich um ein einheitliches Vertragsverhältnis handelt oder nicht.

Schummeln bei der Arbeitszeiterfassung hat Folgen
Fälle wie im angefügten Artikel sind in der Praxis keine Seltenheit: Mitarbeiter, die während ihrer Arbeitszeit beispielsweise in einem Backshop Kaffee trinken oder mehrmalige Raucherpausen einlegen, ohne auszustempeln, obwohl die Gleitzeitordnung für derartige "Pausen" ein Ausstempeln vorsieht. Kann diesen Mitarbeitern außerordentlich gekündigt werden? Wir stellen Ihnen zwei interessante Fälle vor und berichten, wie die Gerichte entschieden haben.


Pfändungsfreigrenzen sind zum 01.07.2023 gestiegen
Schuldnern mit regelmäßigem Einkommen bleibt dann mehr Geld in ihrer Haushaltskasse. Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, neue Pfändungsfreigrenzen automatisch zu beachten. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B., wenn die zu leistenden Beträge vor dem Gericht oder einer Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger individuell festgesetzt wurden.

Widerrufsbelehrung
Aufgrund zahlreicher Nachfragen noch ein Nachsatz aufgrund einer BGH Entscheidung vom 01.12.2022 AZ - ZR 28/22: Der Unternehmer kann seine Informationspflichten auch durch eine Belehrung erfüllen, die von der Musterbelehrung abweicht, inhaltlich aber den Anforderungen von § 356 III S. 1 BGB, ARt. 246a § 1 II Nr. 1 EGBGB genügt. In einem solchen Fall trägt der Unternehmer allerdings das Risiko, dass seine Information den allgemeinen Anforderungen an eine umfassende, unmissverständliche und nach dem Verständnis eines normal informierten, angemessen, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers eindeutige Belehrung genügt. So der BGH. Wer diese Formulierung nicht deuten kann, meidet am besten jede Abweichung von der Musterformulierung.

Wir wünschen Ihnen einen strahlend schönen Sommer, der hoffentlich auch eine persönliche Auszeit für Sie im Gepäck hat.


Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


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Zentrale und Sitz der Gesellschaft: Liestal/Schweiz
Mitglied des Verwaltungsrates:Lars Bodo Felder
Geschäftsführer: Andreas Dufner
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Vertraulicher Unternehmerbrief August 2023

konservative Anlageformen wie Tagesgeld oder Festgeld sind wiederattraktiv, nachdem die Talsohle im Zinsmarkt überwunden ist. Doch Vorsicht! ZahlreicheBetrüger haben diesen Trend erkannt. Wir informieren, woran Sie Fake-Angeboteerkennen und wie Sie sich vor einem Betrugsschaden schützen können.

Hybrid-/Elektrofahrzeuge
Lohnsteuerliche Vergünstigungen beimDienstwagen und dessen "Betankung" sind grundsätzlich eine feineSache. Wäre da nicht das komplizierte Steuerrecht. Welche Regelungen gelten,wenn beispielsweise ein Dienstwagen einem Arbeitnehmer auch zur privatenNutzung überlassen wird oder wenn das Stromaufladen des E-Dienstwagens zu Hauseerfolgt? Unser Artikel bringt Licht ins Dunkel.

Hitze am ArbeitsplatzArbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nach § 618 BGBverschiedene Maßnahmen ergreifen, wenn die Temperaturen 26, 30 oder gar 35 GradCelsius erreichen. Darf in Betrieben noch gearbeitet werden, wenn dieRaumtemperatur mehr als 35 Grad beträgt? Informieren Sie sich jetzt.

In eigener Sache
Könnten diese oder ähnliche Informationen auch für Unternehmerinnen oderUnternehmer aus Ihrem Umfeld nützlich sein? Wer fällt Ihnen spontan ein?Empfehlen Sie IBF gerne weiter, wenn Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind.Bei einer erfolgreichen Empfehlung bedankt sich IBF mit attraktiven Prämien.

Bleiben Sie weiterhin gut informiert und holen Sie sich jederzeit aktuellesWissen, Rat und Hilfe bei den IBF-Experten.

Freundliche Grüße

Andreas Dufner
Geschäftsführer


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